Karben. Für die Niddabrücke zwischen Roggau und Wöllstadt zeichnet sich keine schnelle Lösung ab. Es ist noch nicht einmal geklärt, wie groß sie werden soll.
Bürgermeister Roland Schulz (SPD) konnte bei der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments kein genaues Datum für den Brückenneubau über die Nidda bei Burg-Gräfenrode nennen. Danach gefragt hatte der CDU-Stadtverordnete und künftige Rathauschef Guido Rahn. Ursache für die Unklarheiten seien vor allem die Unsicherheiten bei der Finanzierungsfrage, sagte Schulz.
Um die Brücke vor allem mit Fördermitteln zu finanzieren, müssten Brückenentwürfe vorliegen. Deshalb seien zunächst Bodengutachten erstellt worden, um die Standsicherheit und die Belastbarkeit des Untergrundes in Erfahrung zu bringen.
Anfang Oktober seien in einem Abstimmungsgespräch zwischen dem Zweckverband Regionalpark Niddaradweg, der Gemeinde Wöllstadt und der Stadt Karben zwei Brückenvarianten vorgestellt worden, so Schulz. Variante eins sei eine reine Fahrradbrücke mit einer Fahrgassenbreite von zwei Metern, auf der allerdings kein Fahrzeugverkehr zugelassen werden könne. Variante zwei sei eine Brücke für Wirtschaftsverkehr mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 Metern und einer Tragfähigkeit von neun Tonnen. Schließlich habe man sich in der Gesprächsrunde auf eine überarbeitete Version der Fahrradbrücke geeinigt. Sie solle nun 2,50 Meter breit werden, so dass ein Befahren durch Rettungsfahrzeuge möglich sei.
In den nächsten Tagen sollen auf der Grundlage dieser Planungsentwürfe Finanzierungsgespräche mit dem Fördermittelgeber, also mit dem Land Hessen, stattfinden. Wie der Bürgermeister berichtete, habe das Verkehrsministerium bereits signalisiert, dass aus wirtschaftlichen Gründen der Brückenneubau dem Radwegeausbau an dieser Stelle vorzuziehen sei. Unklar sei noch, ob die gesamten Baukosten für die überarbeitete erste Version vom Land als förderfähig angesehen würden.
Sollte das Land nur einen Teil übernehmen, so müssten sich die Karbener und Wöllstädter erneut zusammensetzen und überlegen, ob sie den Rest unter sich aufteilen. Einzige Alternative wäre es, den Brückenbau wieder so weit zu reduzieren, dass er zuwendungsfähig bleibt. Erst nach Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen, so Schulz, könne die Brücke endgültig geplant werden. Da auch der Abriss Bestandteil der Fördermaßnahmen sei, könne er ebenfalls erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid des Landes tatsächlich im Rathaus eingegangen sei. (jwn)