Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
immer wieder ist in unserem Stadtgebiet zu sehen, dass Hundehalter auf Flächen, für die eine Leinenpflicht vorgeschrieben ist, ihre Hunde ohne Leine laufen lassen. Damit verstoßen sie gegen die am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Vilbel.
Diese „Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen sowie in den öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Vilbel im Hinblick auf das Halten und Führen von Hunden“ regelt klar, dass auf Bolzplätzen, Sportplätzen und sonstigen Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel und an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ein Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben ist. Eine Anleinpflicht besteht außerdem im Bad Vilbeler Wald und auf den in der Verordnung extra gekennzeichneten Flächen.
Darüber hinaus besteht nach der hessischen Hunde-Verordnung eine grundsätzliche Anleinpflicht bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In den übrigen Bereichen Bad Vilbels dürfen Hunde auch ohne Leine geführt werden.
Dass Hunde auf einem Spielplatz nichts verloren haben, dürfte eigentlich selbstverständlich sein.
Weitere Informationen hierzu gibt Ihnen gerne unser Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telefon 602-261. Im Internet unter www.bad-vilbel.de, Kommunalpolitik, Satzungen, finden Sie die beschriebene Gefahrenabwehrverordnung.
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel