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Stadt fordert eineInitiative für Feuerwehrrente – Anerkennung der ehrenamtlichen Brandschützer soll verbessert werden

Bad Vilbel. Der Bad Vilbeler Brandschutzdezernent und Erste Stadtrat Jörg Frank (CDU) hat Landrat Joachim Arnold (SPD) an sein Versprechen erinnert, eine Bürgermeisterdienstversammlung zur Einführung einer Feuerwehrrente einzuberufen. „Zu unserem Bedauern ist es dazu nicht gekommen, obwohl es angekündigt war.“

Bereits seit mehr als zwei Jahren beschäftige sich Bad Vilbel mit Möglichkeiten, die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements von Feuerwehrleuten zu verbessern, so Frank. Angestrebt werde ein überregional greifendes Modell, wie es die Stadt Böblingen vorgestellt hat und wie es in Frankreich existiert. Mittlerweile seien andere Kommunen wie Hürth, Raunheim oder Altenstadt mit anderen Modellen nachgezogen. Im Rheingau-Taunus-Kreis gebe es Überlegungen, kreisweit eine Feuerwehrrente einzuführen.

Kritisch sieht Frank, dass diese Modelle zumeist Insellösungen darstellten, wo doch den Menschen immer mehr Flexibilität und Mobilität abverlangt werde. Die beiden hessischen Modelle Raunheim und Altenstadt hätten daher den Nachteil, dass jeder beruflich oder privat bedingte Ortswechsel von Feuerwehrleuten automatisch zum Verlust ihrer Zuschüsse zur Rentenversicherung oder sogar ihrer Anwartschaften führe.

Weder das Raunheimer Modell, das eine ergänzende kommunale Altersversorgung aufbaut, noch das Altenstädter, das Zuschüsse zur Riesterrente gewährt, schienen untereinander oder mit anderen Modellen kompatibel zu sein. Sogar ein Umzug innerhalb der Region Rhein-Main führt zum Verlust von Zuschüssen und Anwartschaften. „Damit sinkt das Interesse, nach einem Umzug in einer Einsatzabteilung aktiv zu bleiben“, stellt Frank fest. Er meint, dass „durch die Bündelung mehrerer Kommunen zu einem einheitlichen System eine große Nachfragemacht entstünde“. Es mache einen Unterschied, ob Bad Vilbel mit seinen 185 Feuerwehrleuten oder der gesamte Wetteraukreis mit seinen 4200 Aktiven einen Anbieter suche. Dieser zahlenmäßige Vorteil würde aber nur greifen, wenn einheitliche Verträge abgeschlossen würden. Optimal wäre eine landesweite Regelung, so der Erste Stadtrat. (bep)