Bad Vilbel. Die Gegenstimmen der SPD und die Enthaltung der FDP – ein Vertreter der Grünen war bei der Abstimmung schon nicht mehr anwesend – veranlassten Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) in der Ausschusssitzung zu der Aufforderung, die Opposition möge ihr Votum bis zur Parlamentssitzung überdenken. Denn damit werde noch keine Entscheidung über Planungsentwürfe getroffen. Vielmehr biete die Offenlegung Bürgern, Verbänden und Behörden die Gelegenheit, sich über Konzepte zu informieren und sie zu diskutieren.
Stadtplanerin Birgit Diesing vom Darmstädter Büro Diesing und Lehn erläuterte die Aufteilung des 1,4 Hektar großen Plangebietes zwischen Hasengasse und Wasserweg in vier Teilgebiete. Teil eins bezeichnet die Stahlskelettbrücke über die Nidda, über die die Baustelle auf dem Zentralparkplatz erschlossen wird. Auf ihr könne ein zweigeschossiges, transparentes Gebäude mit maximal zehn Meter Höhe, 20 Meter Breite und 30 bis 40 Meter Länge für eine Mediathek und Gastronomie mit Außenbewirtschaftung auf der südlichen Brückenterrasse über der Nidda entstehen. Entlang der Terrasse verlaufen Geh- und Radweg.
Zwei Vollgeschosse mit einer Traufhöhe von maximal 9,5 Meter dürfen die beiden Geschäftshäuser mit zusammen 4000 bis 5000 Quadratmeter Grundfläche haben, die links und rechts neben dem geplanten öffentlichen Platz auf dem heutigen Zentralparkplatz in den Teilgebieten zwei entstehen sollen.
Im Erdgeschoss sollen große Schaufenster zum modern gestalteten Platz hin auf größere Geschäfte und Gastronomie hinweisen. Das erste Obergeschoss kann noch für Gewerbe, aber ebenso wie das zweite zum Wohnen genutzt werden. Gewerbeflächen sollen flexibel teilbar gestaltet werden. Zur Frankfurter Straße hin sollen sich die 25 bis 30 Meter langen Fassaden an den kleinteiligen Hofreiten mit starker Gliederung zum Straßenraum hin orientieren.
In der Ecke Frankfurter Straße / Hasengasse umfasst Teilgebiet drei mehrere Grundstücke, die in Privateigentum sind und nicht in die Planung der Neuen Mitte einbezogen werden.
Im Gegensatz zu den Teilgebieten eins und zwei, die zu 100 Prozent bebaut werden dürfen, ist dort bei Neubebauung nur eine Flächenausnutzung von 80 Prozent zulässig. Plangebiet vier bezeichnet auf der anderen Seite der Frankfurter Straße die Grundstücke 75 und 77, für die zwischen alter zweigeschossiger und neuer fünfgeschossiger eine dreigeschossige Bebauung geplant ist.
„Maximal 2000 Fahrten an einem Werktag“ durch die Frankfurter Straße zu den 200 Tiefgaragenstellplätzen unter der Neuen Mitte erwartet Verkehrsplaner Professor Rüdiger Storost. Dies wären 1500 Autos mehr als heute den Zentralparkplatz ansteuern.
Auf der Grundlage des landespflegerischen Fachbeitrags, des Umweltberichts und der Artenschutzprüfung kam Landschaftsarchitektin Romy Wiesmann vom Friedberger Büro Natur-Profil zu dem Ergebnis, die Erlebnisqualität und Erholungsfunktion nähmen durch die geplanten Maßnahmen zu. Die durch einen städtebaulichen Vertrag gesicherte Verbreiterung der Nidda auf einer Länge von 240 Meter unterhalb der neuen Brücke trage zu einer Strukturverbesserung des Flusses bei.
Simulationsmodelle hätten ergeben, dass eine Bebauung der Brücke keine Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr habe. Weder für den Naturhaushalt noch für den Artenschutz seien negative Folgen festzustellen. Hauptkritikpunkt von SPD, Grünen und FDP war die Mediathek auf der Niddabrücke. (bep)