Bad Vilbel/Kassel. Die Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichtshofes, keine einstweilige Anordnung „gegen die Zerstörung der Amiwiese“ zu erlassen, sei „eine Enttäuschung“, erklärte Uwe Wittstock, Vorsitzender der Bürgerinitiative „Rettet die Amiwiese“, die eine Bebauung der Fläche verhindern will. Umso wichtiger wäre nun das Normenkontrollverfahren, das in der vergangenen Woche von elf Heilsberger Bürgern mit Unterstützung des Vereins eröffnet wurde (wir berichteten). „Hier wird der Bebauungsplan jenseits des Eilverfahrens einer gründlichen und detaillierten juristischen Prüfung unterzogen. Dieses Verfahren kann sehr wohl zu anderen Ergebnissen führen als das Eilverfahren“, meinte Wittstock.
Allerdings habe das Eilverfahren bereits eine erstaunliche Erkenntnis gebracht: Sowohl Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr als auch die CDU Bad Vilbels habe öffentlich „immer behauptet, die Bebauung der Amiwiese sei notwendig, um den Bau einer neuen Sporthalle für den Heilsberg zu finanzieren“, erinnert Wittstock. Im Eilverfahren jedoch habe die Stadt Bad Vilbel aber erklärt: „Es handelt sich bei der Planung einer Trainingshalle auch lediglich um eine Vorratsplanung. Ob und in welcher Größe eine Halle errichtet werden wird, ist derzeit noch völlig unklar“, zitiert Wittstock.
Anders als Bürgermeister Dr. Stöhr es den Bürgern wiederholt versprochen habe, stünde „also gar nicht fest, ob eine Sporthalle gebaut werden soll“, interpretierte Wittstock den zitierten Passus. Fest stehe seiner Meinung nach nur, „dass den Heilsbergern die Amiwiese als Naherholungsgebiet weggenommen und dass sie verkauft werden soll, um den von Stöhr aufgehäuften Schuldenberg der Stadt zu verringern“, polemisiert er. Wenn im öffentlichen Streit um die Bebauung der Wiese den Bürgern eine Halle versprochen würden sei, jetzt aber im juristischen Streit um die Wiese behauptet werde, es stünde gar nicht fest, ob eine Halle gebaut wird, dann würde sich zwangsläufig die Frage stellen, ob Dr. Stöhr „die Bürger mit falschen Versprechungen oder die Richter mit falschen Aussagen“ täuschen wolle, schlussfolgerte Wittstock.
Der Vorsitzende der CDU Bad Vilbel, Tobias Utter (MdL), begrüßt „die klare und eindeutige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes“ im Eilverfahren um den Bebauungsplan „Taunusblick“.
„Das Gericht hat in allen Punkten der Stadt Recht gegeben. Die unberechtigten Anschuldigungen der sogenannten Bürgerinitiative ,Amiwiese’, die in erster Linie nur die Interessen einiger weniger privilegierter Anwohner vertritt, sind wie eine Seifenblase geplatzt. Dieses Urteil ist ein Sieg gegen das St. Florians-Prinzip“ und sei eine „gute Nachricht“, sagte Utter. Der Bau der Erschließungsstraße werde für eine gerechtere Verteilung des Heilsberger Ziel- und Quellverkehrs sorgen. Sporthalle und Jugendclub werden die Heilsberger Infrastrukturverbessern. „Nach dieser eindeutigen Entscheidung kann ich den Klägern nur raten, ihre Klagen im noch anhängigen Normenkontrollverfahren zurückzuziehen. Lassen Sie sich nicht länger von einzelnen Agitatoren vor einen Karren spannen, der bereits restlos im Sumpf des Eigeninteresses feststeckt“, appellierte Utter. (sam)