Bad Vilbel. Als eindeutige Bestätigung der Rechtsposition der Stadt wertete Bürgermeister und Planungsdezernent Dr. Thomas Stöhr die Übermittlung des Beschlusses in Sachen Bebauungsplan „Taunusblick“ („Amiwiese“). Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat der Stadt Bad Vilbel in allen Punkten Recht gegeben und den Antrag einiger Anwohner auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Stopp der Erschließungs- und Umsetzungsmaßnahmen kostenpflichtig abgelehnt.
So hat das Gericht in einer für ein Eilverfahren sehr ausführlichen Begründung festgestellt, dass die Antragsteller offensichtlich keinen unzumutbaren Nachteilen durch Lärm ausgesetzt sind. So handelt es sich um ein kleines allgemeines Wohngebiet und Sport- und Jugendbereiche für die Bürgerschaft, was nun mal zu einer Siedlung und Nachbarschaft hinzugehört. Auch unter Einbeziehung der Erschließungsstraße ergibt sich kein anderes Bild. Das Gericht führt sogar aus, dass von relevanten Verschlechterungen oder gar erheblichen Nachteilen nicht ausgegangen werden könne. Auch ergibt sich nach den Ausführungen des Gerichts keine Gefahr erheblicher Nachteile durch den Bau der Sporthalle. Ferner wird der Stadt bescheinigt, ein einwandfreies und ordnungsgemäßes Verfahren geführt zu haben, da das Gericht keine formellen Fehler gefunden hat, freut sich Rathauschef Dr. Stöhr.
Ganz wichtig sei die Feststellung des Gerichts am Schluss, da hiermit eine Gesamtbewertung der Rechtmäßigkeit des ganzen Bebauungsplans vorgenommen wird: „Auch der Satzungsbeschluss vom 10. Februar 2009 ist nach der im Eilverfahren gebotenen, auch ausreichenden summarischen Prüfung offensichtlich rechtmäßig“. Der Beschluss ist nach den Feststellungen des Gerichts unanfechtbar. „Es ist ein gute und zukunftsweisende Entscheidung für alle Heilsberger, die sich schon auf die neue Sporthalle, die Jugendräume, eine Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur und ein neues Sportlerheim freuen“, sagte Dr. Stöhr. (sam)