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Regeln für den Hessentags-Verkehr

So sieht die Bewohnerzone nach aktuellem Stand aus. Foto: Stadt
So sieht die Bewohnerzone nach aktuellem Stand aus. Foto: Stadt

Bad Vilbel. Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Der Hessentag 2025 steht vor der Tür. Vom 13. bis 22. Juni richtet Bad Vilbel Deutschlands größtes Landesfest aus. Für alle Anwohner wird dann eine Bewohnerzone eingerichtet. Was bedeutet das?
Ein Blick in die Zukunft. Juni 2025. Der Hessentag in Bad Vilbel ist in vollem Gange. Hunderttausende Besucher strömen in die Quellenstadt. Im Weindorf im Kurpark ist die Stimmung ausgelassen. Viele Menschen bummeln durch die Frankfurter Straße, die vom 13. bis 22. Juni zur Hessentagsstraße wird. Stände vieler Vereine und Organisationen laden zum Verweilen ein.
Klar ist auch: Wo gefeiert wird, da wird auch gewohnt, geparkt und gearbeitet. »Wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern für die zehn Tage sowie für die Aufbau- und Abbauphase akzeptable Lösungen bieten«, sagt Bürgermeister Sebastian Wysocki. Klar sei aber auch, dass es rund um die Hessentagsstraße, nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen, Einschränkungen für den Verkehr geben müsse. Um einen Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner vor Fremdparkern zu ermöglichen, haben die Verantwortlichen des Unterarbeitskreises »Bewohnerzone und Zufahrtsgenehmigungen« die Stadt Bad Vilbel mit einer Bewohnerzone versehen. Hier ein Überblick.

Straßensperrung im Stadtgebiet: Gesperrt werden die Friedberger Straße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Rendeler Straße (inklusive Bahnhofsplatz), die Heinrich-Heine-Straße, die L 3008 zwischen Gronau und dem Kreuzungsbereich »Am Rosengarten/Gießener Straße/Büdinger Straße«, die Frankfurter Straße zwischen dem Kreisverkehr »Südbahnhof« (Biwer-Kreisel) und der Schulstraße sowie die Parkstraße. Die Gründe dafür sind, dass teilweise die Straßen als Hessentagsstraße ausgewiesen oder für den Auf- und Abbau vorgesehen sind.

Überörtliche Straßen: Befahrbar bleiben die B 3, A 661, die Kreisstraße 10 (Dortelweil nach Kloppenheim), die L 3205 und die B 521.

Sperrung Festgebiet: Das Festgebiet, also der komplette rote Bereich, ist gänzlich gesperrt. Eine Zufahrt ist nur in einem kurzen Zeitfenster möglich. Derzeit ist dies zwei Stunden vor Öffnung und eine Stunde nach Schließung der Veranstaltung geplant. Die Uhrzeit wird noch detailliert im Rahmen des Sicherheitskonzeptes festgelegt. Diese Sperre wird voraussichtlich von Dienstag, 10. Juni, bis Dienstag, 24. Juni, bestehen. Die Stadt schreibt dazu: »Mit dem Bewohnerausweis wollen wir die Bad Vilbeler Bürgerinnen und Bürger nicht ›schikanieren‹, sondern genau das Gegenteil bewirken. Wir wollen sie schützen.« Ohne Sperrungen würde es zu enormem Parksuchverkehr kommen.

Einfahrt Bewohnerzone: In die Bewohnerzone einfahren können Personen mit Bewohnerausweis jederzeit. Die Hessentagsstraße ist zwei Stunden vor Öffnung und eine Stunde nach Schließung der Veranstaltung befahrbar. Die genaue Uhrzeit wird noch detailliert im Rahmen des Sicherheitskonzeptes festgelegt.

Ausweis Bewohnerzone: Einen Ausweis auf Antrag erhalten Bürgerinnen und Bürger, die bei der Meldebehörde gemeldet sind, Gewerbetreibende und deren Arbeitnehmer, die dort ansässig sind, sowie Handwerker, die im geschützten Bereich tätig werden müssen. Keine Bewohnerausweise benötigen: Krankentransporte, Pflegedienste (Ausweis »Sozialer Dienst«), Mahlzeitendienste (»Essen auf Rädern«), Ärzte mit Hausbesuchen im gesamten Stadtgebiet (Nachweis), Post- und Paketzustelldienste, Taxen und Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderngsgesetz. Überall und ohne Zufahrtsberechtigung dürfen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr) einfahren.

Keine Bescheinigung: Keine Zufahrtsberechtigung erhalten Besucherinnen und Besucher von Bewohnern der geschützten Bereiche, Kundinnen und Kunden von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Behörden und Institutionen, die in den geschützten Bereichen ansässig sind. Empfohlen wird die Anreise mit dem ÖPNV, Fahrrad – und die Nutzung des kostenfreien Shuttles von den Großparkplätzen aus.

Bewohnerausweis beantragen: Beantragt werden kann der Ausweis ab dem 1. Februar 2025 über die Hessentags-Homepage www.hessentag2025.de, über die Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de, persönlich oder mit Vollmacht im Rathaus oder im Hessentagsbüro unter Vorlage des Fahrzeugscheins.
Der Versand der Bewohnerausweise erfolgt ab Mitte Mai 2025. Es wird empfohlen, den Ausweis rechtzeitig zu beantragen. Von Patrick Eickhoff