Bad Vilbel. Bei objektiver Betrachtung der Planung zur Renaturierung der Nidda vom Dortelweiler Niddaknie bis unterhalb des Gronauer Hofes wird deutlich, dass dies nicht nur die größte Naturschutzmaßnahme aller Zeiten in Bad Vilbel werden wird, sondern dass der Hochwasserschutz signifikant verbessert wird.
Die großräumige Aufweitung der Nidda auf rund 3 km Länge und die Auenaktivierung auf einer Breite von bis zu 300 m wird die Wasserspiegellage bei einem hundertjährigen Hochwasser, das infolge des beginnenden Klimawandels in Zukunft häufiger auftreten wird, für die Ortslage von Gronau und Dortelweil sowie für die Kernstadt messbar absenken. Davon profitieren auch die Rheinanlieger in Köln und den Niederlanden.
Wer sich eine Vorstellung von den anstehenden Maßnahmen machen möchte, sollte sich das von nationalen und internationalen Delegationen viel besuchte Niddaknie bei Dortelweil ansehen. So wie dieser Modellfall, nur deutlich großräumiger, wird das geplante Niddarenaturierungsgroßprojekt umgesetzt werden. Dabei werden die Deiche nach außen, vom Fluss weg, verlegt. Der Fuß- und Radweg wird auf den Deich verlegt. In diesem Korridor kann sich die Nidda zukünftig frei bewegen. Einen Aufstau des Flusses wird es aus Rücksicht für die Oberlieger und aus ökologischen Erwägungen heraus nicht geben. Mit dieser Maßnahme wird eine Sünde der Vergangenheit, die Begradigung der Nidda, zu einer „Wasserautobahn“, die nur den Zweck des schnellen Wasserablaufs diente, ein Stück weit geheilt. Profitieren werden wir alle durch Verbesserung des Hochwasserschutzes, der Schaffung eines artenreichen Fließgewässers, Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere und dadurch eine erheblich verbesserte Lebensqualität am Fluss und der Erlebbarkeit der Natur an der Nidda.
Zu verdanken, und dies muss unabhängig jeglicher politischer Einstellung einmal gesagt werden, ist die Renaturierungsmaßnahme insbesondere einem Mann, dem Bad Vilbeler Dr. Hansgeorg Jehner, der die von ihm betreuten Gelder der Gerty-Strohm-Stifung für dieses hessenweit beachtungswürdige Vorhaben investiert und damit erstmals eine solche Maßnahme unter Schonung des städtischen Haushaltes verwirklicht.
Die Maßnahme ist im Einklang mit dem Europarecht, der so genannten Wasserrahmenrichtlinie, zu sehen, die die Renaturierung begradigter Bäche und Flüsse bis 2015 fordert. Die Sorge um den Hochwasserschutz ist unbegründet, bleibt die Frage nach der Nutzung des Gronauer Hofes übrig.