Bad Vilbel. Mit einem Antrag im Stadtparlament wollte die SPD Pläne des Landes ablehnen. Dabei ging es um Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. Der Anteil der Bemessungsgrundlage Gewerbesteuer soll vom Land auf die Kommunen übertragen werden.
Frankfurt habe bereits beschlossen, den Klageweg zu beschreiten, so Klaus Arabin (SPD). Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) sagte, er werde sich mit dem Städte- und Gemeindebund abstimmen.
Derzeit liege „für Bad Vilbel noch nichts Konkretes auf dem Tisch“. Obwohl keine grundsätzlichen Differenzen bestanden, wurde der Antrag mit CDU-Mehrheit abgelehnt. Mit der SPD stimmte Peter Ringel (parteilos) für den Antrag. Grüne und FDP enthielten sich des Votums.
Mit einer Anfrage wollte die SPD Näheres über eine Klage erfahren, der das Verwaltungsgericht Gießen gegen Bad Vilbel und weitere Städte stattgegeben hat, weil es den Maßstab der Spielapparatesteuer für rechtswidrig hält.
Das Urteil beziehe sich auf drei Bescheide der Jahre 2000 bis 2006. Der Magistrat wolle nach dem „Rat der Spitzenverbände“ Berufung dagegen einlegen. Das Jahr 2008 spielt in dieser Angelegenheit keine Rolle. 2008 habe es laut Mitteilung des Rathauschefs zwölf Spielapparateaufsteller in Bad Vilbel gegeben. Aus der Spielapparatesteuer seien genau 44 302,18 Euro eingenommen worden. (bep)