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Brut- und Setzzeit beginnt

Schöneck. Es ist wieder soweit, der Frühling hält Einzug und damit auch die Zugvögel aus ihren Überwinterungsgebieten. So werden die Wiesenbrüter ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen. Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.
Häufig werden brütende Vögel und trächtige Säuger von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt. In Folge dessen kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten. Die Gemeinde Schöneck fordert daher alle Hundebesitzer auf, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen. Die Anleinpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 30. Juni jedes Jahres.
Die betroffenen Gebiete und der Zeitraum sind in der Satzung der Gemeinde Schöneck über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit festgelegt, einzusehen auf der Homepage www.schoeneck.de.
Neben der Anleinpflicht gilt für Grundstücksbesitzer die Pflicht, Äste und Sträucher, die auf den öffentlichen Raum überhängen, zurückzuschneiden. Nach dem Hessischen Straßengesetz dürfen Bepflanzungen privater Grundstücke nicht auf das Straßengelände überhängen. Dabei sind Gehwege in einer Höhe von 2,50 Metern und die Fahrbahn auf einer Höhe von 4,50 Metern von allen Ästen und Sträuchern freizuhalten. Der Pflanzenwuchs darf in keinen Fall Verkehrs- und Straßenschilder sowie die Straßenbeleuchtung verdecken.
In der Brut- und Setzzeit sind nur Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Pflanzen-Zuwachses zulässig. (zlp)