Bad Vilbel. Mit großer Verärgerung musste die Stadt Bad Vilbel erneut feststellen, dass auf städtischen Streuobstgrundstücken unerlaubt Früchte von den Obstbäumen geerntet wurden. Die Verantwortlichen der Stadt verurteilen diese widerrechtlichen Handlungen und fordern zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Gemeineigentum auf, heißt es in einer Mitteilung aus dem Vilbeler Rathaus.
Trotz der öffentlichen Zugänglichkeit der Streuobstwiesengrundstücke weist die Stadt darauf hin, dass die Bäume und ihre Erträge dem Privateigentum zugehörig seien und daher ohne die ausdrückliche Genehmigung der Eigentümer nicht geerntet werden dürfen. »Vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Jahr aus den städtischen Äpfeln speziellen Hessentagssecco herstellen wollten, ist diese Entwicklung äußert ärgerlich«, so Bürgermeister Sebastian Wysocki.
Um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger an den Streuobstwiesen und ihren Erträgen teilhaben können, habe das Liegenschaftsamt, wie in den vergangenen Jahren auch, zahlreiche Obstbäume auf städtischen Grundstücken zur Versteigerung angeboten. Wysocki dazu: »Jeder, der möchte, kann sich an der Versteigerung beteiligen und für einen geringen Betrag einen eigenen Baum erwerben, dessen Früchte er dann für ein Jahr ernten kann.«
Das Phänomen des unerlaubten Erntens betreffe nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch zahlreiche Privatpersonen. Dies führe dazu, dass viele Eigentümer nicht mehr bereit seien, ihre Grundstücke mühsam zu pflegen und neue Obstbäume anzupflanzen. Oder sie entschließen sich dazu, ihre Grundstücke einzuzäunen. »Und dies wollen wir ja gerade nicht«, wie Wysocki betont. »Wir möchten, dass die Streuobstwiesen für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zugänglich bleiben, damit sie die Schönheit und Vielfalt der Natur in vollen Zügen genießen können.«
Auch habe man als Stadt nichts gegen das gelegentliche Pflücken von ein oder zwei Früchten. Allerdings verurteilte man das vollständige Abernten von Bäumen oder Baum-reihen als inakzeptabel und kontraproduktiv für die Bemühungen, den vorhandenen Streuobstwiesenbestand zu erhalten und auszubauen, heißt es abschließend. (zlp)
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