Bad Vilbel. Um in der Corona-Pandemie den Einzelhandel sowie die Gastronomie in Bad Vilbel zu stärken, hat die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 beschlossen, dass sich die Außengastronomie auf temporären Flächen erweitern kann. Entsprechende Anträge wurden wohlwollend geprüft. Für diese Genehmigung sowie die Genehmigung zur Aufstellung von mobilen Werbeträgern und Warenauslagen wurden sodann keine Gebühren für die Sondernutzung des öffentlichen Raums erhoben. Der Magistrat hat nun in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung dieser Maßnahmen beschlossen. Bad Vilbels Stadtverordnete folgten dem am Dienstagabend einstimmig.
10 000 Euro für
erfolgreiche Maßnahme
»In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir in Bad Vilbel unbürokratisch und schnell Hilfe für den Einzelhandel und die Gastronomie geleistet. Durch die Möglichkeit Außenflächen im öffentlichen Raum zu erweitern und diese kostenlos zu nutzen, konnten wir den entsprechenden Betrieben in schwierigen Zeiten wichtige Unterstützung bieten. Da im kommenden Jahr der letzte Bauabschnitt der Attraktivierung der Frankfurter Straße ansteht, erachten wir es für richtig, diese Maßnahmen nun auch fortzusetzen«, erklärt Bürgermeister Sebastian Wysocki in einer Pressemitteilung.
»Wir sehen, dass die Attraktivierung der Frankfurter Straße, ihrer Stichstraßen und der Plätze die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt deutlich gesteigert hat. Insbesondere in den Gastronomiebetrieben hält man sich daher gern auf und sitzt in den warmen Monaten dann auch gern draußen. Dies hat auch einen Effekt auf die Einzelhändler, denn je mehr Menschen gern in die Innenstadt kommen, um sich hier aufzuhalten, desto mehr Menschen schauen sich auch die entsprechenden Läden an und sich dort um. Mit der Verlängerung zur Aussetzung der Gebühren möchten wir einen Teil dazu beitragen, Einzelhandel und Gastronomie zu stärken«, führt Wysocki weiter aus.
Erster Stadtrat und Kämmerer Bastian Zander ergänzt, dass die Maßnahme auf das gesamte Jahr 2023 gesehen, rund 10 000 Euro kosten wird oder besser 10 000 Euro damit nicht in die Stadtkasse fließen. »Diesen Betrag wenden wir selbstverständlich gern auf, um eine erfolgreiche Maßnahme der letzten Jahre weiterzuführen«, so Zander abschließend.
Da die Stadtverordneten dem Beschluss folgten, werden 2023 keine Gebühren für die Sondernutzung des öffentlichen Raums erhoben. Die Verlängerung läuft bis zum 31. Dezember 2023. »Die Gebührenbefreiung entbindet die Betriebe jedoch nicht von der schriftlichen Beantragung der Sondernutzungserlaubnis«, heißt es abschließend. (zlp)
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