Schöneck. Es ist wieder soweit, der Frühling hält Einzug und damit auch die Zugvögel aus ihren Überwinterungsgebieten. So werden die Wiesenbrüter wie Kiebitz, Großbachvogel, Uferschnepfe, Bekassine und Weißstorch ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen. Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.
Die Gemeinde Schöneck fordert daher alle Hundebesitzer auf, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen. Die Anleinpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 30. Juni jedes Jahres. (zlp)
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