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3G-Regel in den Rathäusern

Schöneck. Seit Montag, 20. Dezember, gilt für Besucher*innen der Gemeindeverwaltung die 3 G-Regelung. Somit können nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete die Rathäuser betreten. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen. Ein negativer Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Begleitende Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Test. Schulkinder können ihr Test-Heft vorlegen. Besuche in den Rathäusern und im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 06187/9562-206 bzw. -207, E-Mail buergerbuero@schoeneck.de oder info@schoeneck.de möglich. Einige Leistungen, wie Meldebestätigungen, Urkunden und Gewerbemeldungen können online unter www.schoeneck.de beantragt werden. (zlp)