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Nachweis für Außengastronomie – Neue Allgemeinverfügung reagiert auf steigende Inzidenz

Wetteraukreis. In Anbetracht des Inzidenz-Anstiegs über die 100er-Marke hat der Wetteraukreis eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist am Dienstag in Kraft getreten. Im Vergleich zur vorherigen Allgemeinverfügung wurde nun ausdrücklich auch der Außenbereich mit aufgenommen.

Demnach ist der Einlass in folgenden Zusammenkünften nur mit Negativnachweis (genesen, negativ getestet oder doppelt geimpft) zulässig:
• Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote (auch im Freien),
• private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen
• als Besucher in Einrichtungen der Behindertenhilfe
• als Gast in Innen- und Außengastronomie,
• in Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen
• in Räumen und auf dem Gelände von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
• in Räumen und auf Außenflächen von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen – gilt nicht für den Spitzen- und Profisport)
• als Gast auf Außenflächen von Tanzlokalen, Discos, Clubs oder ähnlichem.

In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen ist weiterhin die Vorlage eines Negativnachweises bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche erforderlich. Ebenso gilt, dass körpernahe Dienstleistungen nur für Kunden mit Negativnachweis zulässig sind.

Teilnehmerzahlen
Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote, an denen mehr als 25 Menschen teilnehmen, sind nur zulässig, wenn in geschlossenen Räumen die Teilnehmerzahl 100 und im Freien 200 (bislang lag hier die Grenze bei 500) nicht übersteigt. Geimpfte oder Genesene werden nicht eingerechnet.

Tragen von Masken
Eine medizinische Maske ist im Gedränge und in Schulen und Gebäuden sonstiger Ausbildungseinrichtungen auch nach Einnahme eines Sitzplatzes zu tragen.
In Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen muss das Personal, soweit es sich nicht um geimpfte oder –genesene Personen handelt, –eine Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar tragen.

Homeoffice
Arbeitgebern wird empfohlen, Homeoffice anzubieten, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Es wird empfohlen, in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und ähnlichen Einrichtungen eine strikte Gruppentrennung vorzunehmen. Auch eine kurzzeitige Durchmischung der Gruppen, zum Beispiel zum gemeinsamen Mittagessen, sollte vermieden werden.

Belegungszahlen in Krankenhäusern
Die Belegungszahlen in den Krankenhäusern gehe nach oben, nur dass es jetzt eher jüngere Menschen sind, die versorgt werden müssen. Allerdings kommt die Infektion aktuell auch wieder bei den über 60-Jährigen an, erklärt Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs.
Mit Stand Dienstag (0 Uhr) gab es im Wetteraukreis 572 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne. In stationärer Behandlung befinden sich 20 Personen, fünf Menschen werden intensivmedizinisch behandelt. (zlp)