Kita-Gebühren bei Eigenbetreuung bis 31. Mai ausgesetzt
Bad Vilbel. Die stärker auftretenden Mutationen des Coronavirus’ beschäftigen zurzeit auch die städtischen Kindertagesstätten, wird in einer Pressemeldung aus dem Rathaus konstatiert. Bislang sind demnach Infektionen hauptsächlich bei erwachsenen Personen nachgewiesen worden, nun häufen sich die Fälle bei den Kindern. Um nicht auf längere Entscheidungsprozesse durch das und mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises angewiesen zu sein, hat der Magistrat im Umlaufverfahren eine Vorlage aus dem Fachbereich Soziale Sicherung, die Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen vorsieht, beschlossen.
»Wir stellen in den vergangenen Tagen und Wochen fest, dass bei auftretenden Infektionen in einer Kita Entscheidungen seitens des Gesundheitsamts mit einer gewissen Verzögerung getroffen werden. Gerade aber in diesem sehr sensiblen Bereich dürfen wir keine Zeit verlieren, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher wird nun diese Vorlage beschlossen, um durch Sofortmaßnahmen handlungsfähig zu sein«, erklärt hierzu Sozialdezernent Jörg-Uwe Hahn (FDP).
Hausrecht anwenden
Die Sofortmaßnahmen sehen so aus, dass die jeweilige Kita-Gruppe bei Auftreten eines »Positivfalls« (Kinder und Erzieher) für fünf Werktage vollständig geschlossen wird. Weitere Gruppen sollen vollständig geschlossen werden, wenn aus personellen Gründen Vertretungen aus anderen Gruppen zuvor unvermeidbar waren, beispielsweise bei Pausenablösungen oder ähnlichen Situationen. Letztlich sollen auch Geschwisterkinder der betroffenen Kinder vom weiteren Besuch der Kita vorübergehend ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen werden über das Hausrecht der Kommune geregelt. »Wir sind der Meinung, dass wir in Kitas schnell handeln müssen und werden dies nun durch die Ausübung des Hausrechts tun. Es ist enorm wichtig, dass wir die Kinder, deren Angehörige und unsere Erzieherinnen und Erzieher mit diesen Sofortmaßnahmen bestmöglich schützen. Zudem führen wir wöchentlich Tests bei unseren Erzieherinnen und Erziehern durch, um auch so schnell und zielgerichtet handeln zu können«, ergänzt Hahn.
Darüber hinaus hat der Magistrat auch beschlossen, dass die bisher getroffene Regelung zur Erstattung der Kitagebühren bei Eigenbetreuung und damit bei Nichtinanspruchnahme der städtischen Betreuung bis zum 31. Mai verlängert wird. Diese Regelung würde ansonsten am 31. März auslaufen.
Risiken minimieren
»Insbesondere durch das dynamische Infektionsgeschehen und die Risiken durch die Mutationen wird unsere Meinung bestärkt, dass jedes Kind, das nicht in die Kita geschickt wird, hilft, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher kommen wir den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen können und damit die Kitabetreuung nicht in Anspruch nehmen, weiterhin entgegen, indem wir entsprechende Gebühren erstatten«, beschreibt Bürgermeister und Kämmerer Thomas Stöhr (CDU) diese Maßnahme. (zlp)