Interkommunales Zentrum: Bad Vilbel, Friedberg, Nidderau und Schöneck kooperieren
Bad Vilbel. Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Dienstag, 9. Februar, ab 18 Uhr im Forum am Dortelweiler Platz statt. Unter anderem soll über die Namensgebung für die im Bau befindliche Stadthalle neben dem Kurhaus beraten werden.
Zunächst sollen aber die bereits angekündigte Rückerstattung der Kita-Gebühren für den Monat Januar beschlossen sowie auch Dagmar Schnurpfeil zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ernannt werden (wir berichteten). Danach geht es laut Tagesordnung um den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet »Am Gronauer Bahnhof« sowie dem »Abschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Bauträger/Bewerber«.
Ein Beschluss über den Verkauf von rund 6 229 Quadratmetern Gewerbefläche im Baugebiet Quellenpark an die VW Energie AG ist ebenfalls Thema der Sitzung. Weitere Themen der Tagesordnung sind der Beteiligungsbericht der Stadt Bad Vilbel für das Jahr 2020 sowie die Verlängerung von Amtszeiten einiger Ortsgerichtsschöffen.
Auch über die nun 11. Änderung des Bebauungsplans »Krebsschere« sowie über die Bildung eines Interkommunalen Vergabezentrums, das bei der Stadt Bad Vilbel angesiedelt werden soll, wird beraten.
Bei dieser interkommunalen Zusammenarbeit wollen die Quellenstadt, die Gemeinde Schöneck sowie die Städte Nidderau und Friedberg bei öffentlichen Beschaffungen kooperieren, um effektiver handeln zu können. Laut Beschlussvorlage existieren im Bereich der öffentlichen Beschaffung zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die zudem regelmäßigen Veränderungen unterliegen. Durch die Vielzahl an Vorschriften entsteht eine hohe Kompetenzanforderung an die mit Ausschreibungen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine rechtssichere Vergabe erfordere eine genaue Kenntnis des Vergaberechts.
Letzter Punkt der Tagesordnung für die Parlamentssitzung ist schließlich ein Antrag der SPD, in dem die Stadt aufgefordert wird, sich für die »Aufhebung der örtlichen Gebundenheit bei der Corona-Impfung« einzusetzen. Vielmehr sollte jede Person, die eine Berechtigung habe, frei das Zentrum wählen können, in dem sie die Impfung erhalten möchte. Derzeit müssen die Bad Vilbeler bekanntlich nach Gießen. (hir)