Bad Vilbel. Wochenlang konnten Sportler maximal im Freien aktiv sein. Die städtischen Hallen waren im Zuge der coronabedingten Einschränkungen geschlossen. Nun öffnen die Hallen wieder und können von den Bad Vilbeler Sportvereinen für das Training genutzt werden, wird in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus informiert.
Vereine müssen Schutzkonzept vorlegen
Doch auch hier gelten die allgemein gültigen Verordnungen, Regelungen und Empfehlungen. Zudem muss jeder Verein ein Konzept für die auszuübende Sportart vorlegen, welches jedoch in der Regel über den jeweiligen Dachverband oder den Landessportbund als Vorlage zu erhalten ist.
»Die schrittweise Öffnung von öffentlichen Räumen gehört zum langsamen Hochfahren des gesellschaftlichen Lebens. Wir bieten durch diese Öffnung den Bad Vilbeler Vereinen die Möglichkeit, ihrem Sport wieder nachzugehen. Dies erfolgt jedoch vor dem Hintergrund aller geltenden Regelungen und Vorgaben«, erklärt hierzu Bürgermeister Thomas Stöhr.
In einem Schreiben an alle Vereine, die städtische Sporthallen nutzen, teilt die Stadt die entsprechenden Vorgaben mit. Der Sport ist demnach kontaktfrei auszuüben, da man den Mindestabstand zwischen den einzelnen Personen von eineinhalb Meter nicht unterschreiten darf.
Insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Gemeinschaftsräumlichkeiten sowie Umkleidekabinen und Duschen bleiben weiterhin geschlossen. »Jeder Sportler muss daher bereits in Sportkleidung die Halle betreten. Beim Zutritt zu den Hallen sollen Warteschlangen vermieden werden, weshalb es unabdingbar ist, dass Trainingsanfang und Trainingsende entsprechend zeitversetzt gestaltet werden müssen«, beschreibt Stöhr weitere Maßnahmen.
Keine Wettkämpfe, keine Zuschauer
Wettkämpfe finden nach wie vor nicht statt. Die Hallen sind daher lediglich für den Trainingsbetrieb geöffnet. »Zutritt erhalten nur die Sportler und Trainer. Ein Zugang von Zuschauern ist nicht gestattet. Ebenso wird erkrankten Personen oder solchen, die sich erkrankt fühlen, der Zugang nicht gestattet. Um etwaige Infektionsketten im Bedarfsfall nachvollziehen zu können, sind die Vereine zudem verpflichtet eine Dokumentation über die anwesenden Personen anzulegen«, führt Stöhr weiter aus.
All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Vereinsmitglieder und nur unter Beachtung dieser Punkte kann derzeit ein Trainingsbetrieb aufgenommen werden. »Alle Vereine wurden darüber informiert. Wir wissen, dass die allermeisten von ihnen sich sehr auf die Wiederöffnung der Hallen freuen und unter Beachtung der genannten Maßnahmen den Sportbetrieb wieder aufnehmen möchten. Als Eigentümer der Hallen sind wir darüber hinaus verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen durchzuführen«, so Stöhr abschließend. (zlp)