Nidderau. Auf wenig Verständnis für sein Berufungsbegehren stieß der Windecker Lester B. beim zuständigen Richter am Landgericht, Klaus Frech. Der 25-jährige Windecker hatte im Dezember 2006 mit mindestens 2,65 Promille Alkohol im Blut zwei Fußgänger in Ostheim bei einem Unfall tödlich verletzt. Ende Februar wurde er dafür zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Strafmaß legte er Berufung ein. „Sie haben in ihrem ganzen Verfahren bisher unendlich viel Glück gehabt. Und zwar soviel, dass sie deshalb ihre Berufung nun eigentlich zurückziehen sollten“, wandte sich der Richter nach gut einer Stunde Verhandlung an den 25-Jährigen. Wer sich mit fast drei Promille Alkohol ans Lenkrad eines Autos setze und dann einen tödlichen Unfall verursache, handele nach Meinung des Richters mit bedingten Vorsatz und gehöre deshalb wegen Totschlags vor ein Schwurgericht gestellt. Dann aber wäre Lester B. bestimmt nicht mit drei Jahren und sechs Monaten davongekommen. Dass die Staatsanwaltschaft ihn nur vor dem Amtsgericht angeklagt hat, sei sein Glück gewesen.
Zur Minderung des Strafmaßes sah Frech auch deshalb keinen Grund, weil B. sich trotz ausgiebiger psychologischer Behandlung nicht zu einer Therapie seines Alkoholproblems bereit erklärt habe. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt folgte Lester B. schließlich dem Rat des Richters und zog seine Berufung zurück. Damit wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. (jwn)