Stadt will in Homburger Straße kein »störendes Gewerbe« dulden
Karben. Wer einmal die Homburger Straße entlangläuft, stößt auf vielfältige Nutzungen. Zwei Tankstellen, zwei Banken, ein Imbiss, eine Pizzeria, das Post-Paketverteilzentrum, eine Bäckerei, der DRK-Kleiderladen und weitere kleine Geschäfte, aber auch etliche Wohnhäuser prägen diese Straße. Zudem ist sie Teil der Landesstraße, die sich durch die ganze Stadt zieht. Sprich: Sie ist verkehrsgünstig gelegen.
Das haben offenbar einige Betreiber von Spielhallen und Wettbüros erkannt und bei der Stadt angefragt, ob sie sich dort ansiedeln könnten. Begehrlichkeiten hat offenbar ebenso geweckt, dass die Volksbank Mittelhessen den dortigen Standort aufgeben und in ein Gebäude ziehen will, das auf dem sogenannten Dreiecksgrundstück in der Neuen Mitte gebaut wird. Hinzu kommt, dass der Obst- und Gemüseladen, der dort jahrelang die Nahversorgung der einigen Hundert Menschen des Quartiers gesichert hat, seinen Laden geschlossen hat. In einem Teil hat kürzlich ein libanesischer Imbiss eröffnet. »Den Imbiss haben wir genehmigt«, sagt Bürgermeister Guido Rahn (CDU).
3,7 HEKTAR GROßES AREAL
Was die Stadt aber nicht genehmigen will sind Wettbüros und Spielhallen. Auch generell wolle man in dieser Straße »kein störendes Gewerbe«, sagt das Stadtoberhaupt. »Wir wollen dort auch das Stadtbild so erhalten, wie es jetzt ist.« Und noch ein weiterer Punkt kommt hinzu: »Wir haben dort fast keine öffentlichen Parkplätze. Also können wir keine weiteren Gewerbebetriebe zulassen, die größeres Publikum anziehen.«
Damit nichts gebaut wird und sich niemand ansiedelt, den die Stadt nicht will, hat sie das Quartier links und rechts der Homburger Straße mit einer sogenannten Veränderungsperre belegt. Das ist ein Instrument des Baurechts, mit dem quasi nichts verändert werden darf, bis für das rund 3,7 Hektar große Quartier ein Bebauungsplan aufgestellt wurde.
Also hat Fachdienstleiter Heiko Heinzel eine sehr detaillierte Vorlage erarbeitet, mit der sich jüngst die Karbener Stadtverordneten befasst haben. Darin wird ganz genau aufgeführt, welche Gemarkungen und Wegeparzellen dazu gehören. Grob gesagt ist das der Abschnitt der Homburger Straße zwischen Kreisel an der katholischen Kirche und der Gehspitze. In der Tiefe gehört zu beiden Straßenseiten jeweils die erste Häuserzeile dazu. Enthalten sind beispielsweise die beiden Tankstellen, das alte Gebäude des Hotels Gehspitze sowie das ehemalige Gebäude des Fass-Baumarktes und die Sparkasse Oberhessen.
Die teilweise als Mischgebiets-, teilweise als Wohnbauflächen ausgewiesenen Bereiche entwickeln sich von einer Ortskernlage mit einem Schwerpunkt auf Versorgung und gewerblichen Nutzungen hin zu einem Gebiet, das durch die Wohnnutzung geprägt ist.
ZWEI JAHRE ZEIT
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll die zunehmende Wohnnutzung im Bereich gestärkt, störende gewerbliche Nutzungen in geeigneten Bereichen konzentriert und nicht störende gewerbliche Nutzungen sowie kleinteiliger Einzelhandel gefördert werden.« Diese Veränderungssperre wurde ebenso einstimmig beschlossen wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den die Stadt nun zwei Jahre Zeit hat. Denn bislang wurden Bauvorhaben lediglich nach § 34 des Baugesetzbuches behandelt. Den § 34 hält man bei der Stadt ohnehin für problematisch. »Da will ein Investor sich immer an dem höchsten Gebäude orientieren, auch wenn es nicht direkt nebenan, sondern weiter entfernt steht.« In der Begründung für die Aufstellung eines B-Plans steht, dass die Stadt die vorhandenen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand sichern will. »Gleichzeitig soll künftig der Wohnnutzung stärkere Gewichtung eingeräumt werden.«