Karben. Ruhige Paradiese sind die Gärten hinter den Häusern der östlichen Riedmühlstraße in Petterweil. Über Jahrzehnte haben sich die Anwohner schön eingerichtet im Grünen. Die Stadt hat ihnen das noch vereinfacht: Den Randstreifen des angrenzenden Mühlgrabens hat sie den Anliegern vor Jahren und Jahrzehnten als Vergrößerung des Gartens angeboten.
Doch nun hat die Untere Wasserschutzbehörde im Rathaus angeklopft: In dem bis heute gültigen Bebauungsplan „Unterm Wiesenbrunnen“ aus dem Jahr 1976 sind die Vergrößerungen der Privatgärten gar nicht enthalten. Sprich: Die Stadt verkaufte die Parzellen zwar, sicherte sie aber rechtlich nicht für die Gartennutzung ab.
„Das ist passiert, ja“, gesteht Bürgermeister Guido Rahn (CDU) den Fehler seiner Vorgänger ein. So, sagt Heiko Heinzel, Chef des Fachdienstes Bauen im Rathaus, sei die Nutzung der Gärten klar „nicht erlaubt“. Die Kommune will das Gelände nicht zurückhaben, sondern die heutige Nutzung legalisieren. Das anzupassen wolle die Untere Wasserschutzbehörde auch ermöglichen, erklärt Heinzel. Die Fläche zwischen Häusern und Bach soll einheitlich als „private Grünfläche“ ausgewiesen werden. Dabei müssen die Anwohner nur – wie schon bisher – das Wassergesetz beachten: Die Gartenflächen, die zum „Gewässerrandstreifen“ gehören, müssen sie laut gesetzlicher Vorgaben so freihalten, dass der Hochwasserschutz gesichert ist. Mit großer Mehrheit, aber zwei Gegenstimmen von den Grünen und bei Enthaltung der SPD, hat das Stadtparlament in seiner jüngsten Sitzung einen ersten, vorgeschalteten Schritt fürs Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Das sorgt bei Anwohnern, die die Sitzung des Stadtplanungsausschusses besuchten, für Fassungslosigkeit. „Ich habe 2007 einen Vertrag geschlossen, in dem steht, dass Einfriedung und Gartenhütte möglich sind“, sagt einer von ihnen, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Auf diese Aussagen von zwei Mitarbeitern aus dem Rathaus „haben wir uns verlassen“. Den heutigen Bürgermeister nimmt der Anwohner bei seiner Kritik ausdrücklich aus: „Sie haben es nicht zu verantworten.“ Dennoch: Solche Fehler aus der Vergangenheit versuche die Verwaltung auszubügeln, erklärt Rahn. (den)