Bad Vilbel. Gegen den Verkauf der Grundstücke am Zentralparkplatz an die Humanistische Stiftung von Hansgeorg Jehner haben die Grünen nicht nur die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Sie klagen auch „wegen Rechtswidrigkeit“. Mit dem Verkauf sehen sie ihre Rechte im weiteren Planungsverfahren unzulässig eingeschränkt. „Die Gestaltungsmöglichkeiten gehen faktisch in die Hand der Humanistischen Stiftung über. Da Hansgeorg Jehner bereits erklärte, dass dieses Engagement eine Kapitalanlage sei, ist davon auszugehen, dass das wirtschaftliche Eigeninteresse der Stiftung eine prägende Rolle spielen wird“, monieren die Grünen.
Sie sehen des weiteren Verstöße gegen die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und Paragraf 109 der Hessischen Gemeindeordnung. Darin heißt es: „Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.“
Zur Vorbedingung für den Verkauf des Grundstückes Frankfurter Straße 58 wurde vom Magistrat die Vorlage einer Studie eingefordert, aus der die Fassadengestaltung des Ensembles ersichtlich sein soll. Nun werde dieser CDU-Beschluss nicht umgesetzt, damit der neue Grundstückseigentümer freie Hand habe, das Ensemble zu zerstören, kritisieren die Grünen. Sie sehen „die Bedingung des Beschlusses vom 20. Februar als eindeutig nicht erfüllt an, so dass ein Verkaufsbeschluss für das Grundstück Frankfurter Straße 58 nicht gefasst werden durfte.“ Ohne das Grundstück aber mache das Verkaufspaket keinen Sinn, da eine zentrale Fläche fehlen würde. Damit werde insgesamt der Verkaufsbeschluss hinfällig, so die Argumentation der Grünen. (zlp)