Nidderau. Der Autounfall mit Todesfolge im Stadtteil Ostheim bewegt auch nach zwei Wochen noch die Gemüter, Bürger haben an der Unglücksstelle Lichter aufgestellt und Blumen niedergelegt.
Ohne zu bremsen und mit überhöhter Geschwindigkeit kam ein 23-jähriger BMW-Fahrer auf der Ostheimer Straße/Ecke Wonnecker Straße von der Fahrbahn ab. Der Wagen erfasste zwei Passanten, die noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen erlagen.
Fest steht aber: Die lang gezogene Rechtskurve am Ortseinang ist bereits seit vielen Jahren ins Blickfeld der Anwohner und der zuständigen Straßenbehörde gerückt. Einzelne Vorfälle von verunglückten Autofahrern, die ebenfalls mit überhöhter Geschwindigkeit auf der L 3009 stadtein- oder auswärts unterwegs waren, führten sogar in der Vergangenheit zur Gründung einer Bürgerinitiative.
Diese wandte sich beispielsweise im Jahr 2004 mit einem Schreiben an die Stadt Nidderau, um auf die aus ihrer Sicht „gefährliche Verkehrslage“ für Anwohner und Schulkinder hinzuweisen. Seit Jahren sei es an der Tagesordnung, dass in Gegenrichtung sowohl Pkw und Motorräder, aber auch Transporter und Lastwagen ab der Einmündung Jahnstraße stark beschleunigten.
Tatsächlich zeigt die Statistik, dass es lediglich im Jahr 2003 zu zwei Unfällen und im Jahr 2004 zu einem Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit gekommen war – seitdem nicht mehr. Dreimal waren in den vergangenen drei Jahren darüber hinaus Fußgänger in Unfälle verwickelt, die die Straße überquert hatten. Einzelfälle wie diese könne man nicht verhindern, heißt es beim zuständigen Verkehrsamt in Gelnhausen.
Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft in Hanau gegen den Unfallfahrer nun wegen Totschlags. Das bestätigte der leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Popp. Eine vorläufige Auswertung eines Gutachtens habe ergeben, dass der 23-jährige Windecker mit einem Tempo zwischen 140 und 150 km/h die zwei Menschen erfasst habe, die an der Unfallstelle verstarben. Bislang habe man wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ermittelt. Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Der Windecker, der bei dem Unfall selber in seinem Auto eingequetscht wurde, konnte mittlerweile das Krankenhaus verlassen. (FNP)