Wettbüros für Sportwetten dürfen an Sonntagen nicht öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Karben. Da staunte die Mitarbeiterin aus der Karbener Stadtverwaltung, die im Zentrum der Kommune wohnt: Denn ein dortiges Wettbüro hatte ungeniert am Sonntag geöffnet und bot seinen Kunden Sportwetten an. Die Verwaltungsangestellte machte ihre Kollegen im Fachdienst Bürger- und Ordnungsservice darauf aufmerksam. Diese untersagten dem Wettbüro schriftlich die sonntägliche Öffnung.
Dagegen setzte sich der Betreiber per Anwalt zur Wehr. Schließlich könnten Live-Wetten für diverse Sportereignisse eben nur an Sonn- und Feiertagen abgegeben werden. Daher müsse das Wettbüro dann geöffnet sein. Mit dem Widerspruch landete die Angelegenheit beim städtischen Justiziar. Die Sonn- und Feiertage will die Stadt Karben auch weiterhin schützen. So blieb dem Sportwettenanbieter nichts übrig, als gegen die Vorgabe der Stadt zu klagen.
Vor Gericht hat der Betreiber des Wettbüros nun den Kürzeren gezogen, freut sich Bürgermeister Guido Rahn (CDU). Denn das Verwaltungsgericht Gießen habe deutlich gemacht, dass die Öffnung des Wettbüros an Sonn- und Feiertagen definitiv die Ruhe dieser Tage störe – und diese ist eben gesetzlich geschützt, sogar per Grundgesetz.
Es sei kein „besonders anerkennenswertes und grundrechtlich geschütztes Interesse“, an Sonn- und Feiertagen in Wettbüros live auf Sportereignisse wetten zu können, habe das Gericht angeführt, erläutert der Rathauschef. (den)