Bad Vilbel. Nach wie vor geben viele Bürger ihre von dem Buchsbaumzünsler befallenen Buchsbäume beim städtischen Betriebshof ab. Dies ist zwar der richtige Weg, doch aufgrund der Erfahrungswerte mit unverpackten Buchsbäumen (u.a. massive Population, ungehinderte Ausbreitung), sieht sich die Stadt gezwungen die Annahme anzupassen, wird in einer Pressemitteilung informiert.
Da der Betriebshof die befallenen Buchsbaumschnitte in einem Container sammelt und die Vermehrung und Ausbreitung verhindern möchte, gilt für die Abgabe der Buchsbäume fortan folgende Regelung: Die Buchsbäume müssen in einem gut verschlossenen, unbeschädigten und stabilen Plastiksack abgegeben werden. Unverpackter Buchsbaumschnitt oder beschädigte Tüten und Säcke werden ab sofort nicht mehr angenommen. Der Betriebshof hält sich aus diesem Grunde vor, angelieferte Säcke zu kontrollieren. (zlp)