Karben. Die Erweiterung des Betriebsgeländes der Kelterei Rapp’s war kürzlich das alleinige Thema bei der gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte von Groß-Karben und Okarben im historischen Altbau des Getränkeabfüllers. Es geht um ein rund 300 Meter langes und etwa 100 Meter breites Ackergrundstück, das zwischen der zukünftigen Trasse der Nordumgehung und dem Betriebsgelände liegt.
Nach der Übernahme der Abfüllung der Kelterei Höhl aus Maintal-Hochstadt vor zwei Jahren will der Karbener Getränkehersteller nun seine Produktionsstätten zusammenlegen. „Das entlastet auch die Karbener Straßen“, argumentierte der die Maßnahmen planende Darmstädter Architekt Thomas Heinrich. Denn seit der Übernahme der Maintaler Apfelmosterei fahren täglich mindestens zwei Laster zwischen den beiden Produktionsstätten hin und her. Das sind auf das Jahr gerechnet gut 750 schwere Lastwagen, die über Karbens Straßen rollen. Auf der Sitzung der beiden Ortsbeiräte hat der Architekt die neuen Pläne für den Anbau vorgestellt.
Danach soll auf der inzwischen von Rapp’s bereits gekauften Freifläche im Anschluss an das Betriebsgelände in Richtung Norden eine 85 Meter lange Lagerhalle erbaut werden. Die Halle soll knapp 20 Meter hoch werden und damit die alten Lagerhallen um rund acht Meter überragen, dabei aber immer noch rund zehn Meter unterhalb der Spitzen der umstehenden Bäume enden. Die Halle war ursprünglich größer und höher vorgesehen, jedoch aufgrund der Einwände der Naturschutzbehörde, die dadurch einen Einschnitt in die Kaltluftschneise in Richtung Frankfurt befürchtete, abgesenkt und auch etwas verkleinert worden. In westlicher Richtung schließt sich nach dieser Planung eine etwa 30 Meter lange Fläche für mehrere Tanks an, die allerdings von den sich in diesem Bereich befindlichen Bäumen gänzlich abgedeckt werden. Nach Osten ist laut Plan für spätere Zeiten eine Erweiterungsmöglichkeit für die Lagerhalle vorgesehen.
Probleme habe es bei der Planung vor allem mit dem Wasserschutzbehörden gegeben, berichtete Heinrich. Ursprünglich hatte er eine ausreichend hohe Mauer entlang der Nidda gezogen, um so vor Hochwasser gerüstet zu sein. Das aber hat ihm die Wasserschutzbehörde verboten. Das Gelände befindet sich auf einem als Überschwemmungsgebiet vorgesehenen Areal und muss deshalb in Notfällen auch weiterhin als Retentionsfläche zur Verfügung stehen. Zum Schutz gegen das Hochwasser wird nun der Hallenboden ein Zentimeter über einem hundertjährigen Hochwasserereignis liegen.
Einer kleinen Änderung gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss mussten die beiden Ortsbeiräte am Ende der Sitzung noch zustimmen, weil das ASV für Entwässerungsmaßnahmen am Fuße der Straßentrasse einen kleinen Teil des Grundstückes für sich beansprucht. (jwn)