Bad Vilbel. Sein Ärger über eine gegen die Einbahnrichtung fahrende Radfahrerin kommt einem 67 Jahre alten Schreinermeister teuer zu stehen. Weil er auf die Radlerin zugefahren war und dabei einen Sturz mit Schürfwunden verursachte, muss Heinrich J. nun 500 Euro Geldbuße zahlen. Im Gegenzug stellte das Frankfurter Amtsgericht das Verfahren ein. Der Fall, der sich im Juli vergangenen Jahres in der Hanauer Straße abspielte: J. und die Radfahrerin wohnten lange in der Nachbarschaft. Und beide sind seit Jahren verfeindet.
Nun gestaltete sich der Fall jedoch weniger dramatisch. In Zukunft wird es in der Hanauer Straße sowieso keine Spannungen zwischen den Beteiligten mehr geben. Heinrich J. wohnt nämlich nun in Bad Orb im Main-Kinzig-Kreis. Vor Gericht wetterte er, dass er wegen der „Lappalie“ jetzt schon elf Monate auf seinen Führerschein verzichten musste. So war es für den Mann gewissermaßen ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk, dass Richter Gönsch auch die sofortige Rückgabe der Fahrerlaubnis verfügte. (ge)