Bad Vilbel. Da gerieten sogar die Server des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen ins Stocken, als sie nun die Klageschriften von Eltern aus dem gesamten Wetteraukreis in ihrem Posteingang verarbeiten mussten. Insgesamt 80 dieser Klageschriften mit entsprechenden Anhängen hat der Friedberger Rechtsanwalt Peter Heidt nun übermittelt.
Zwei dieser Klagen stammen vom Dortelweiler Vater Jörg Bergamos, der von einem Gespräch mit Heidt berichtet, der Streitwert jeder einzelnen Klage sei auf 500 Euro festgelegt. Damit bewegen sich auch die für die Eltern zu erwartenden Prozessgebühren in einer überschaubaren Größenordnung von rund 160 Euro. Dies hatte Heidt auch bei einem Treffen von Eltern in Massenheim so beziffert (die FNP berichtete). Gar nichts zahlen müssten die Eltern, wenn das Gericht den Klagen stattgibt. Angesichts der Anzahl der Klagen gegen die Neubewertung der Schulwege und der damit verbundenen Streichung der Schulbus-Zuschüsse für schulpflichtige Kinder sei ein Musterverfahren zu erwarten, habe Heidt signalisiert. Die siebte Kammer des VG Gießen unter dem Vorsitz von Richter Reinhard Ruthsatz werde beispielhafte Klagen stellvertretend für alle behandeln.
Noch nicht klar allerdings sei, ob die Anliegen von Grundschülern und Schülern weiterführender Schulen wegen unterschiedlicher Kriterien zu den Schulwegen in getrennten Verfahren behandelt werden. Ebenfalls noch nicht klar ist, wann es zu den Verhandlungen in Gießen kommen wird. Die Zustellung der Klageschriften an die Eltern wird in den kommenden ein bis zwei Wochen erwartet. (kop)