Mit einem Gesamtbetrag von fast 3,3 Mio. Euro fördert die AOK Hessen seit 2002 die Arbeit ambulanter Hospize. In diesem Zeitraum stieg deren Zahl stetig an. „Wir freuen uns, dass die Zahl der Förderanträge von damals nur elf auf mittlerweile 54 gestiegen ist“, so Karlheinz Löw, verantwortlich für den Bereich der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen.
Allein in 2010 konnte die AOK Hessen über 750.000 Euro auszahlen – so viel wie noch nie. Durch die ambulante Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen wird eine enorme und kaum in Geld aufzuwiegende Unterstützung und Stärkung der Betroffenen erzielt. „Bewundernswert dabei ist, dass es sich überwiegend um ehrenamtlich tätige Menschen handelt, die in ihrer Freizeit eine Ausbildung zum Hospizhelfer absolviert haben“, so Löw. Durch deren Arbeit werde vor allem sterbenden Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende ermöglicht.
Die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Förderung sind, dass der Hospizdienst seit mindestens einem Jahr besteht und während dieser Zeit Sterbebegleitung geleistet hat. Zusätzlich müssen eine qualifizierte fest angestellte Fachkraft sowie 15 qualifizierte, ehrenamtlich tätige Helfer zur Verfügung stehen. Förderanträge können jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres gestellt werden. (zlp)