Im Mai 2013 forderte die Vogelschutzgruppe Lindheim von der Stadt Karben Entschädigung für ihre Schutzhütte, nach dem Verkauf des Waldes am Enzheimer Kopf. Die Stadt signalisierte ein klares Nein. Die Naturschützer gaben nicht auf – mit Erfolg.
Karben. Es kam zum Vergleich zwischen der Stadt Karben und dem neuen Besitzer am Enzheimer Kopf, einem Niddaer Landwirt. Der bescherte den Naturschützern nun einen Wertausgleich von 3000 Euro.
Die Stadt verkaufte ihren Waldbesitz am Enzheimer Kopf bereits im Dezember 2011. 46 Hektar Buchenwald auf Altenstädter Grund sowie die Schutzhütten der Naturschützer und Jäger gingen damals in den Besitz des Landwirts über. Aufgrund dieses Eigentümerwechsels verlangten die Naturschützer Entschädigung in Höhe des Brandwertes von 37000 Euro.
Vorsitzender Wilhelm Fritzges: „Der Verein hat bei Änderung der Eigentumsverhältnisse das Recht auf Abfindung nach dem Verkehrswert.“ Karben stützte sich hingegen auf eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und signalisierte ihre Ablehnung. Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung seien zwischenzeitlich verjährt.
Fritzges argumentierte, dass durch den Eigentümerwechsel Nachteile für die Naturschützer entstanden seien. „Brennt die Hütte ab, erhält der neue Grundeigner den Brandwert erstattet, ebenso wie die Pacht“.
Jahrzehnte kostenfrei
Bürgermeister Guido Rahn (CDU) sagte, dass grundsätzlich alle festen Aufbauten dem Grundstückseigentümer gehörten. Bezüglich der Nutzung des Enzheimer Kopfes habe es zwischen der Stadt und den Naturschützern nie einen Vertrag gegeben. Mit dem Hüttenbau 1974, dem die öffentliche Hand zugestimmt habe, sei nicht geregelt worden, wie bei einem Verkauf des Grundstücks verfahren werden soll. Das städtische Grundstück sei von den Naturschützern über Jahrzehnte kostenfrei genutzt worden. Nach diesen unerfreulichen Querelen kam nun der Vergleichsvertrag zwischen der Stadt Karben, der Natur- und Vogelschutzgruppe Lindheim und dem jetzigen Eigentümer zustande.
Die Natur- und Vogelschutzgruppe Lindheim erkennt den Verkauf der Vogelschutzhütte auf dem Grundstück durch die Stadt Karben an den Niddaer Landwirt als rechtsverbindlich an wie auch den Eigentumsübergang. Der Verein verzichtet gegenüber der Stadt und dem jetzigen Eigentümer auf die Geltendmachung von Forderungen, die mit dem Verkauf und der Eigentumsübertragung der Hütte in Zusammenhang stehen.
15 Jahre Sicherheit
Die Stadt zahlte an die Naturschützer einen Entschädigungsbetrag von 3000 Euro. Der jetzige Eigentümer tritt Forderungen im Versicherungsfall gegenüber der Brandschutzversicherungsgesellschaft an die Naturschützer ab. Der Verein wird zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.
Im Fall des Verkaufs geht diese Verpflichtung an den neuen Eigentümer über. Zugleich regelt der Vergleichsvertrag, dass die Forderungsabtretung und die weiteren Verpflichtungen nur unter der Bedingung gelten, dass die Vogelschutzhütte an die Naturschützer vermietet oder verpachtet ist. Die Hütte darf von den Naturschützern genutzt werden. Auf der Grundlageeinesexistierenden Mietvertrages besteht für die nächsten 15 Jahre Rechtssicherheit. (gia)