Bad Vilbel. Künftig sollen die Beiträge für Krabbelstubenkinder einheitlich 250 Euro im Monat kosten. Diese Regelung will der Magistrat den städtischen Gremien empfehlen. Das bedeutet eine Abkehr von den bisherigen nach dem Einkommen der Eltern gestaffelten Betreuungsgebühren für die Unter-Dreijährigen. Für sie werden bisher Gebühren zwischen 65 Euro und 455 Euro monatlich für einen Ganztagsplatz (maximal zehn Stunden) bezahlt, erläutert Sozialdezernent Jörg Frank. Die einheitlichen Beträge würden die städtischen Gebühren an diejenigen der freien und kirchlichen Träger angleichen.
Die neue Einheitsgebühr würde für solche Kinder erhoben, die ab dem 1. Januar 2008 in städtische Einrichtungen oder der Elterninitiative Heilsberg aufgenommen werden. Für die jetzt schon aufgenommenen Krabbelkinder bliebe die gestaffelte Gebühr beibehalten – mit einer Ausnahme, nämlich der Angleichung der Mindestgebühren an die Beträge für die Kindergarten-Ganztagsplätze, so Jörg Frank.
„Außer der Stadt Bad Vilbel und der von ihr zu 100 Prozent finanzierten Einrichtung „Villa Wichtelstein“ erhebt kein Betreiber in unserer Stadt Krabbelstubengebühren, die nach dem Einkommen gestaffelt sind“, erklärt Frank. Die KiTa „Arche Noah“ verlange 150 Euro und die der evangelischen Kirche Massenheim ab dem 1. Januar 250 Euro Monatsbeitrag. Freie Krabbelstuben, die nicht erwerbswirtschaftlich orientiert sind und ebenfalls in hohem Maße vom Ehrenamt der Beteiligten leben, nehmen deutlich höhere Gebühren (ab 271 Euro für einen Halbtagsplatz und bis weit über 700 Euro für einen Ganztagsplatz). „Das Konkurrenzverhältnis könnte abgemildert werden, wenn die Stadt ihre Gebühren anpasst“, argumentiert der Magistrat.
In Zusammenhang mit Familien, die nur geringes Einkommen haben, sagte Frank, dass der Jugendhilfeträger (also der Kreis) die Betreuungsgebühren nicht nur bei städtischen Einrichtungen, sondern auch für freie und kirchliche Träger übernehme.