Niederdorfelden. „Jetzt haben wir die Schlacht wohl endgültig verloren, und damit werden nun auch in Niederdorfelden Windräder entlang der Hohen Straße gebaut werden können“, zuckte der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Kolander resignierend am Ende der Sondersitzung der Gemeindevertretung mit den Schultern.
Seine Fraktion war in der Abstimmung über das Aus für das Bürgerbegehren gegen den Bau der Windräder unterlegen. Die SPD-Fraktion hatte zwar die CDU nach einigem Zögern bei ihrem Vorhaben, den städtebaulichen Vertrag der Gemeinde mit dem Windenergiebetreiber für ungültig erklären zu lassen, unterstützt. Sie war aber nach dem vor kurzem ergangenen Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts umgeschwenkt.
„Das Urteil spricht doch eine klare Sprache. Danach ist das Bürgerbegehren aufgrund seiner unklaren Fragestellung von Anfang an unzulässig gewesen“, stellte SPD-Fraktionschef Karl Markloff die Position seiner Fraktion klar.
In der Sondersitzung des Gemeindeparlaments sollte auf Antrag des Gemeindevorstandes das Bürgerbegehren nach dem Gerichtsurteil von der Gemeindevertretung für unzulässig erklärt werden. Mit einem Eilantrag, der sowohl die Unterschrift unter dem städtebaulichen Vertrag untersagen, als auch die Berufung gegen das Frankfurter Urteil ermöglichen sollte, hatte die CDU-Fraktion zu Sitzungsbeginn die Entscheidung noch einmal hinauszögern wollen. Doch nach dem Umschwenken der SPD fand sich dafür keine Mehrheit mehr. Deshalb beschlossen SPD und die Grünen gegen die Stimmen der CDU die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. (jwn)