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Segmüller – Rechtsstreit ruht zurzeit

Noch ruht der Rechtsstreit um die Ansiedlung des Möbelhauses im Quellenpark. Doch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel kündigt eine mündliche Verhandlung noch bis Juni an. Die Stadt sieht sich auf der sicheren Seite, auch Segmüller sei mehr denn je vom Sinn des 120-Millionen-Euro-Projektes überzeugt.

Bad Vilbel. Während der Quellenpark entlang der Bahn kurz vor der Übergabe an Wohnungsbauherr Bücher steht, ruhen wenige Meter entfernt noch immer die Äcker. Auch auf der gegenüberliegenden Seite der Nordumgehung ist es ruhig – dort war ein chinesisches Messegelände geplant. Doch die Ruhe trügt. Hinter den Kulissen wird weiter intensiv daran gearbeitet, dem bayerischen Möbelhaus doch noch den Weg zu ebnen.

Knackpunkt ist das Randsortiment – Artikel, mit denen Häuser auf der grünen Wiese innerstädtischen Geschäften Konkurrenz machen könnten. Diese Fläche, etwa für Lampen oder Haushaltsbedarf, soll nach dem Einzelhandelskonzept der Verbandskammer des Planungsverbandes Frankfurt / Rhein-Main maximal 800 Quadratmeter betragen. Üblich bei Möbelhäusern sind 4000 Quadratmeter und mehr.

Dagegen hat die Stadt zwei Verfahren angestrengt. Eine Normenkontrollklage gegen den Regionalplan Südhessen und ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, dass auf die Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt eingelegt wurde. In die Sache kommt jetzt Bewegung.

Keine neuen Beweise

Auf Anfrage kündigt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel an, dass der Senat „eine mündliche Verhandlung in den Verfahren um die Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller in Bad Vilbel in der ersten Jahreshälfte 2015 beabsichtigt“, so Pressesprecher Harald Pabst. Ein Termin sei noch nicht festgelegt. Dafür heißt es, dass die strittigen Punkte wohl nicht erneut aufgearbeitet werden müssen, „eine Beweisaufnahme ist nach Auskunft des Senats vorbehaltlich des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung nicht beabsichtigt“, so Pabst. Grundlage für den Bescheid des RP sei die Beschlussfassung in der Regionalversammlung Südhessen, wonach zwar ein Möbelhaus mit 45 000 Quadratmeter Verkaufsfläche genehmigt werde, aber nur mit 800 Quadratmeter für das Nebensortiment.

„Da letztere Einschränkung an der Realität vorbei geht, hat die Stadt Bad Vilbel geklagt“, erläutert Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). Mit dem Land Hessen habe vor dem Verwaltungsgericht ein Vergleich über 3000 Quadratmeter Nebensortiment geschlossen werden können, „offen blieb allein die Position des Regierungspräsidiums beziehungsweise der Regionalversammlung, die den Vergleich nicht akzeptiert hat.“

Das Verwaltungsgericht Gießen habe zuvor der Argumentation der Stadt Bad Vilbel „nahezu vollständig Recht gegeben, und der Bescheid des RP wurde als rechtswidrig aufgehoben. Hiergegen hat das RP Berufung eingelegt“, so der Bürgermeister. Stöhr sieht die Argumentation der Stadt durch das letzte Urteil bestätigt. Mit gut 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche plane Segmüller auf elf Hektar eine weitere Filiale. Um die Segmüller-Planungen mit Investitionen von über 120 Millionen Euro und mehreren Hundert Arbeitsplätzen in die Tat umzusetzen, beauftragte die Stadt beim RP eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen.

Bei einem Festhalten würde der Grundsatz der Gewerbefreiheit und der freien Marktwirtschaft verletzt, da alle bestehenden Möbelmärkte in der Region nie mehr Konkurrenz befürchten müssten, quasi ein Monopol, so Stöhr. Trotz der juristischen Hängepartie steht man in der bayerischen Segmüller-Zentrale weiter zum Standort Quellenpark. Die Stadt stehe seit der ersten Idee der Ansiedelung des Möbelhauses 2010 mit der Inhaberfamilie wie generell mit der Firma Segmüller in stetigem, engen Kontakt, berichtet Stöhr. Er betont: „Mehr denn je sind Segmüller und wir von der Sinnhaftigkeit einer solchen Ansiedelung in Bad Vilbel überzeugt, die wir auch vor Gericht gemeinsam erstreiten wollen. Alle bisher gegangenen und alle zukünftigen Schritte erfolgen in enger Absprache mit Segmüller, so auch die Vorbereitung auf die kommenden Gerichtsverhandlungen.“

Unterstützung gibt es von der Opposition: „Die SPD hat sich in jeder Lage des Verfahrens für eine Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller in Bad Vilbel ausgesprochen“, betont der neue SPD-Vorsitzende Rainer Fich: „Diese von uns schon im Jahr 2011 getroffene grundsätzliche Entscheidung gilt noch immer.“ Auch sei „der vom Magistrat der Stadt Bad Vilbel eingeschlagene Klageweg in unserem Sinne. Das Problem ist, wie lange das Möbelhaus Segmüller in Anbetracht dieser schwierigen Entscheidungsprozesse noch am Standort Bad Vilbel festhalten kann“.