Niederdorfelden. Die winterliche Situation lässt vermehrt die Frage aufkommen, wer, wo und was zu räumen hat. Die Gemeinde hat gemäß eines Räumplans die Hauptverkehrswege und öffentlichen Gehwege frei zu halten. Geräumt wird dabei nach der Priorität der Straße. Zum Einsatz kommt ein Kalkgranulat, welches mit 20 Prozent Salz versetzt ist.
Die Räum- und Streupflichten der Anlieger beziehen sich nach der gültigen Straßenreinigungssatzung der Gemeinde (§ 10+11) auf die Räumung und Streuung der Gehwege und entsprechende Straßenflächen in den Nebenstraßen. Bei Schnee und Winterglätte müssen die Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr in einer ausreichenden Breite vom Schnee geräumt sein und bei Glätte sind Mitteln wie Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden. Zu beachten ist, dass der geräumte Schnee nicht auf die Straße geworfen oder zu Haufen auf der Fahrbahn aufgetürmt wird. Das behindert den Verkehr und bei einsetzendem Tauwetter den Abfluss des Tauwassers. Besser ist es, den Schnee in den Garten zu schippen. Rückfragen unter Telefon (06101) 535315. (cwi)