Bad Vilbel. Bürgermeister Thomas Stöhr hat eine »Allgemeinverfügung zur Anordnung von Beschränkungen für nicht angemeldete öffentliche Versammlungen« erlassen. Für die Montags-Spaziergänger, die in den vergangenen Wochen durch die Innenstadt zogen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren, heißt das ab kommender Woche: Maskenpflicht und Abstand halten.
Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 21. Januar, in Kraft. Der Rathauschef reagiert damit auf die Montags-Demonstrationen in der Quellenstadt. »Das Ordnungsamt war in den vergangenen Woche vor Ort, um sich ein Bild zu machen«, sagt Stöhr. Bei den unangemeldeten Demonstrationen seien Vorgaben der Polizei nicht eingehalten worden.
In der Verordnung schreibt der Bürgermeister: »Am 27. Dezember wurden von den Versammlungsteilnehmenden zu einem Großteil, die von der Polizei mittels Lautsprecherdurchsage verfügten Abstands- und Hygieneregeln nicht beachtet. Vielmehr stimmten sie während der Durchsage Weihnachtslieder an und versuchten durch Pfiffe sowie in Bewegung setzen des Aufzugs eine Bekanntgabe der Auflagen zu verhindern.« Da die sogenannten Spaziergänge unangemeldet verlaufen, gebe es keinen Versammlungsleiter. »Diesen würden wir sonst auf diese Auflagen hinweisen.«
Ein ähnliches Bild habe sich auch am 3. Januar abgespielt. Die »mittels Lautsprecherdurchsage verfügten Auflagen« blieben vom größten Teil unbeachtet. In der Begründung der Verordnung heißt es: »Vielmehr bewegten sich die Teilnehmer vorsätzlich und unkontrolliert im stark frequentierten Innenstadtbereich und gefährdeten auch Dritte, die sich dieser Situation nicht entziehen konnten. Den Unbeteiligten war es kaum möglich Abstände einzuhalten.«
Aus diesen Erkenntnissen zieht Thomas Stöhr jetzt die Konsequenz. »Es ist das mildeste Mittel, das wir ergreifen können. Die Polizei kann nun effektiver eingreifen und das Ordnungsamt hat neue Möglichkeiten.« Zwar gelte auf der Frankfurter Straße aufgrund der Hotspot-Regelung ohnehin Maskenpflicht, sollten die »Spaziergänger« aber einen anderen Weg nehmen, würden die Auflagen auch dort gelten. Bei der Allgemeinverfügung handele es sich um keinen Schnellschuss. »Deshalb haben wir diese auch erst jetzt rechtssicher ausgearbeitet.«
Schutz von Unbeteiligten im Fokus
Besonders wichtig ist, wie aus der Begründung der Verfügung hervorgeht, der Schutz Dritter sowie die Eindämmung des Virus. In dem Text heißt es: »Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hat in einer Demokratie zweifelsohne einen hohen Stellenwert. Die Grenzen sind aber dort zu ziehen, wo andere deren gleichfalls verfassungsrechtlich normiertes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gefährdet werden und damit staatliche Schutzpflichten zugunsten Dritter auslösen. Nicht nur in der Gruppe der Versammlungsteilnehmenden, sondern auch bei Passanten oder eingesetzten Polizeibeamten gibt es Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf der Erkrankung haben können. Ziel der Anstrengungen in Deutschland ist es, die aktuellen Infektionszeit deutlich zu senken um die Dynamik der Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen und schwere Erkrankungen zu minimieren und das Gesundheitswesen zu entlasten.« (wpa)