Bad Vilbel. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, bei der Festsetzung der Grundstücks-Verkaufspreise im Baugebiet „Taunusblick“ eine Kindervergünstigung einzubauen.
Obwohl sich der Magistrat bereits auf eine Preisgestaltung ohne Kinderkomponente geeinigt hatte, habe er dem Bürgermeister grünes Licht gegeben, den Basispreis noch anzuheben und eine Vergünstigung für Kinder einzubauen, erklärte Rathauschef Thomas Stöhr (CDU) im HFA. Daraufhin stellte er den Ausschussmitgliedern sein favorisiertes Modell vor.
Bad Vilbeler Bürger, ehemalige Einwohner und Bewerber mit Hauptarbeitsplatz in Bad Vilbel sollen 460 Euro für den Quadratmeter bezahlen. Für ein Kind bis 18 Jahren, das mit im Haushalt lebt, soll eine Ermäßigung von 25 Euro, für zwei und mehr Kinder von 50 Euro gelten, so dass sich der Abgabepreis auf 435 oder 410 Euro reduziert. Für alle übrigen Bewerber soll ein Quadratmeterpreis von 510 Euro gelten. Darin enthalten ist jeweils eine Erschließungspauschale in Höhe von 114 Euro.
Wie Stöhr weiter mitteilte, gibt es für die etwa 60 – mindestens 500 Quadratmeter großen – Selbstbaugrundstücke auf dem vier Hektar großen Areal rund 200 Bewerber, die darauf ein frei stehendes Haus errichten möchten. Der überwiegende Teil der Kaufinteressenten stamme aus allen Teilen von Bad Vilbel, vor allem vom Heilsberg. „Die Stadt war bisher in allen Entwicklungsgebieten kein Preistreiber und ist es auch im Taunusblick nicht“, so der Bürgermeister. Doch es handle sich um ein „besonderes Gebiet“, das etwas höhere Preise rechtfertige. Er fand eine Bestätigung durch Werner Neuss (SPD), der nach eigenen Berechnungen ebenfalls einen Basispreis von 460 Euro ermittelt hatte. Für die Grünen erklärte Ulrich Rabl, dass er die Preisgestaltung ablehnen müsse, da seine Fraktion das Baugebiet insgesamt ablehnt. CDU und FDP stimmten für die Bürgermeister-Vorlage, die SPD enthielt sich. Nachdem das Stadtparlament die empfohlenen Abgabepreise beschlossen hat, wird der Bürgermeister alle 200 Bewerber anschreiben, um zu ermitteln, ob sie weiterhin interessiert sind und welche Grundstücke sie bevorzugen. Dann werde er einen Vorschlag für die Vergabe der Grundstücke erarbeiten lassen, über den die städtischen Gremien sodann zu entscheiden haben.