Es war ein „Augenblicksversagen“ von nur wenigen Sekunden, das 2015 für einen schweren Unfall sorgt und die Heimfahrt vom Fitness-Studio für einen 35-jährigen Karosseriebauer zum Albtraum werden lässt. Der Mann wird nun zu einer unüblichen Strafe verurteilt.
Karben. Auf der Kreisstraße zwischen Bad Vilbel und dem Karbener Stadtteil Kloppenheim überholt der 35-jährige Angeklagte im Dezember 2015 auf einem geraden Abschnitt eine Autofahrerin, um in eine weite Kurve einzufahren. Ein Moment Unachtsamkeit reicht aus, um kurzzeitig die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und auf die Gegenfahrbahn zu geraten.
Dort ist eine Frau mit ihrer Mutter im Auto unterwegs. Die Insassen des Kleinwagens haben praktisch keine Chance. Bei Tempo 80 kommt es zum frontalen Zusammenstoß. Die Fahrerin stirbt an ihren schweren Verletzungen, die Beifahrerin überlebt. Der Unfallverursacher kommt mit leichten Verletzungen davon. Seit jenem Dezembernachmittag muss er damit leben, für den Tod eines Menschen verantwortlich zu sein.
Vor dem Frankfurter Amtsgericht wird der Autofahrer angeklagt wegen fahrlässiger Tötung „tateinheitlich“ mit fahrlässiger Körperverletzung. Es läuft wie in den meisten vergleichbaren Prozessen: Der Angeklagte lässt den Kopf hängen und kann sich nicht erklären, wie es zu einer solchen Katastrophe kommen konnte. Bis zum Unfallgeschehen fährt er mit angemessener Geschwindigkeit, ist nüchtern, hat schon seit Jahren einen Führerschein, ohne jemals negativ aufgefallen zu sein, und sein Auto ist laut eines Gutachtens ebenfalls in vollem Umfang fahrtüchtig und technisch in Ordnung.
Große Ausnahme
Nun sind Geldstrafen bei Verkehrsunfällen mit Toten und Schwerverletzten die große Ausnahme. Auch wenn in diesem Fall kein Alkohol im Spiel ist und der Fahrer das Tempo einhält, kommen „normalerweise“ immer Freiheitsstrafen dabei heraus.
Für Amtsrichter Stefan Ramspeck ist dies aber ein Fall, der die große Ausnahme rechtfertigt. „Es war wirklich nur ein Augenblicksversagen ohne irgendein weiteres Fehlverhalten“, sagt der Richter und verurteilt den Angeklagten schließlich zu 9900 Euro Geldstrafe. Zusätzlich kommt noch ein Fahrverbot von drei Monaten auf den Unfallverursacher zu. (ge)