Bad Vilbel. Wildernde Hunde im Vilbeler Stadtwald sind leider keine Seltenheit – mehrfach bissen die Hunde sogar Rehe tot. Und sie sind eine Gefahr für Spaziergänger. Wegen der Vorfälle gab es jetzt einen Ortstermin. Dazu trafen sich Stadtrat Jörg Frank (CDU) und Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit dem zuständigen Jagdpächter Reinhard Wilhelm Schmidt. Bereits seit Juli 2005 schreibt die kommunale Gefahrenabwehrverordnung Hundehaltern das Anleinen ihrer Tiere an bestimmten Orten wie dem Stadtwald vor. „Doch das scheint die Leute gar nicht zu interessieren“, beschwerte sich der Jagdpächter bei Frank.
Trotz der Verordnung seien in seinem Revier neun Tiere, zumeist Rehwild, entweder von Hunden zu Tode gebissen oder von Autos überfahren worden, berichtete Schmidt. Und er zeigt Bilder von schwer verletzten Rehen, die nicht weit von den Wohnhäusern von Hunden gestellt und zerrissen wurden. „Im Frühjahr waren sogar zwei kleine Mädchen Zeuge einer solchen Hundeattacke auf ein Rehkitz. Und der Hundehalter hat danach nur mit den Schultern gezuckt und behauptet, so etwas könne immer mal vorkommen“, erzählt Schmidts Jagd-Kollege Björn Nyquist.
Zusammen gingen sie auf eine Kontrollrunde durch den Stadtwald. Und tatsächlich: Fast schon am Ende des Rundgangs kam plötzlich schwanzwedelnd ein mittelgroßer Hovawart der Gruppe um Stadtrat Frank entgegengelaufen. Kurz danach erschien auch sein Frauchen hinter der Wegbiegung, sichtlich erstaunt, zwei Ordnungskräfte der Stadt und den Stadtrat mitten im Forst zu sehen. Auf den freilaufenden Hund angesprochen, wurde sie zwar erst ungehalten – „man muss ja schließlich nicht alles wissen oder gelesen haben“, sagte sie forsch –, lenkte dann aber ein und gab zu, dass die Anleinpflicht in Kreisen der Hundehalter „schon ein Thema“ sei. Die meisten hielten sich auch an den Leinenzwang, zumindest, wenn man tiefer in den Wald hineingehe.
Doch Frank und seine Begleitung ließen sich weder durch Berichte, Ausflüchte noch von der Aufforderung, doch endlich mehr gegen den Müll im Wald zu unternehmen, von ihrem Anliegen ablenken: „Sie müssen ihren Hund anleinen, auch wenn Sie in unmittelbarer Nähe der Häuser sind“, machte Ordnungspolizist Klaus Zeller klar, beließ es diesmal aber bei einer Ermahnung. Der andere Beamte, Mario Migdalski, gab der beredten Hundehalterin auch gleich den Tipp, wo sie ihren Hund frei laufen lassen könne.
„Wir wissen inzwischen, dass dies kein Einzelfall ist und der Pächter mit seiner Beschwerde nicht allein steht“, machte Stadtrat Frank deutlich. In Dortelweil beklagten sich zum Beispiel die Landwirte ebenfalls über freilaufende Hunde, weil diese auf den Äckern sogar noch unter Aufsicht ihrer Halter Hasen jagten.
Als vorläufige Konsequenz soll jetzt im Stadtwald zu unregelmäßigen Zeiten Streife gegangen werden, kündigte Frank an. „Vielleicht wird sich das Verhalten der Hundebesitzer ändern, wenn aus den Ermahnungen demnächst Bußgelder werden“, spricht Ordnungsbeamte Klaus Zeller Klartext, denn die Beamten können den ertappten Hundehaltern Beträge von 20 bis zu 500 Euro aufbrummen.