Zu den eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des neuen Bad Vilbeler Kunstrasenplatzes – siehe auch Artikel „Kuriose Spielabsage“ erhielten wir folgende Leserzuschrift:
Was sich zur Zeit auf dem vor kurzem für rund 800.000 Euro von der Stadt Bad Vilbel gebauten Kunstrasenplatz an der Huizener Straße abspielt bzw. nicht abspielen darf, ist wohl ohne Beispiel.
Lange Zeit haben die Verantwortlichen des FV Bad Vilbel und mit ihnen rund 300 Jungen und Mädchen, die in zwölf Jugendmannschaften Fußball spielen, und die drei Seniorenteams auf die Fertigstellung gewartet. Bereits vor der Einweihung war klar, dass der neue Kunstrasenplatz, der gerade bei der jetzigen Witterung mehr denn je benötigt wird, nicht ohne Hindernisse genutzt werden kann. Der Grund ist, dass ein Anwohner, dessen Haus sich gegenüber der Anlage befindet, schon seit Jahren den Fußballern Probleme bereitet. So hat er es tatsächlich erreicht, dass auf dem Platz pro Tag nur ein Spiel ausgetragen werden darf und dieser Begegnung maximal 50 Zuschauer beiwohnen dürfen. Außerdem musste die Stadt für die Flutlichtanlage eine Zeitschaltuhr einrichten, durch die das Licht spätestens um 20.45 Uhr ausgeschaltet wird.
Beim Pokalspiel gegen den SV Gronau waren die Bad Vilbeler froh, dass die Begegnung nicht in die Verlängerung gehen musste, da sie sonst nicht zu Ende hätte geführt werden können. Das Meisterschaftsspiel des FV Bad Vilbel vom Wochenende musste abgesagt werden, da der Rasenplatz des Nidda-Sportfelds nicht bespielbar war und auf dem Kunstrasenplatz nicht gespielt werden konnte, da sicherlich mehr als 50 Zuschauer zu dieser Partie gekommen wären.
Sicherlich muss man sich bei diesen Tatsachen einmal die Frage stellen, kann das sein? Wo wohnen wir denn? Sollte das Wohl der Gemeinschaft nicht über den Bedürfnissen eines einzelnen Anwohners stehen? Immer wieder wird gepredigt, dass Kinder und Jugendliche ihre Freizeit nicht nur vor dem Computer und vor dem Fernseher verbringen sollen. Gerade beim Fußball werden das Gemeinschaftsgefühl und damit auch zahlreiche soziale Aspekte gefördert. Es kann doch nicht sein, dass die sportlichen Aktivitäten des Vereins durch eine einzelne Person boykottiert werden, so dass der Trainings- und Spielbetrieb gefährdet ist. In einem Gebiet, in dem Wohnen und Sport in Nachbarschaft zueinander stehen, kann und darf es nicht sein, dass die Sportanlage, die den Steuerzahlern immerhin rund 800.000 Euro gekostet hat, während Zeiten, in denen üblicherweise Sport betrieben wird, nicht genutzt werden darf.
Klaus Koltzenburg, Bad Vilbel
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